Einführung

Das Raumordnungsverfahren (ROV) prüft die Übereinstimmung eines Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung, und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können. „Raumbedeutsame Maßnahmen“ sind solche, die sich auf die Region über den engen Nahbereich hinaus auswirken, also zum Beispiel Autobahnen, Flughäfen und eben nach dem Gesetz auch Pumpspeicherkraftwerke. Das Raumordnungsverfahren ist breit angelegt und integriert alle raumordnerisch relevanten Belange. Es soll zur Identifikation möglicher Konflikte mit anderen Planungen, zur Vorhabensoptimierung unter Aufzeigen der raumordnerisch günstigsten Lösung und zur Planungssicherheit für den Investor beitragen. Die Prüfung und das Ergebnis (die raumordnerische Beurteilung) haben keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Vorhabensträger oder Privaten, bilden aber eine wichtige Informations- und Beurteilungsbasis im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren.

Das Raumordnungsverfahren im Fall des PSW Blautal:

Das Raumordnungsverfahren wurde für das PSW Blautal bereits im Jahr 2005 eingeleitet. Bis 2009 wurden insgesamt fünf Oberbecken- und zwei Unterbeckenvarianten geprüft. Das zuständige Regierungspräsidium Tübingen favorisierte schließlich im Hinblick auf den Oberbecken-Standort die Variante "Speßberg". Es stellte sich jedoch im Mai 2010 heraus, dass ein hierfür nötiges Grundstück nicht zur Verfügung steht, weil der Eigentümer (die Firma HeidelbergCement) nicht verkaufen will, um sich bekannte Rohstoffvorkommen zu sichern. Die Projektträger widmeten sich daraufhin der Variante "Birkhau 3", gaben diese aber später wegen Widerständen vor Ort auf. Im Frühjahr 2011 schlug man schließlich den Standort "Schulzhau" vor, zu dem es nun ein ergänzendes ROV gibt. Für das Unterbecken im Steinbruch dagegen ist das Verfahren mit der Raumordnerischen Beurteilung (s.  Unterlagen) abgeschlossen. Die seitdem in den Planungen erfolgte Verschiebung des Unterbeckens in südliche Richtung ändert daran nichts, da sie im raumordnerischen Maßstab nicht relevant ist.

Mitte Dezember 2011 hat das ergänzende Raumordnungsverfahren begonnen. Im Bereich Unterlagen finden Sie die von den Vorhabensträgern eingereichten Pläne und Gutachten. Unter Mitwirkung lesen Sie, wie sich Bürgerinnen und Bürger (bis Mitte Februar 2012) einbringen können.

Zur öffentlichen Veranstaltung anlässlich des ergänzenden ROV, siehe hier.

PSW-Blautal – Aktuell

Übersicht zu Übernahme von Scoping-Hinweisen
Die SWU hat dargestellt, welche Scoping-Hinweise von Kommunen und Öko-Institut sie übernommen haben. Die vom Öko-Institut geprüfte Übersicht finden Sie hier.