| Home | Initiative | Vorhaben | Diskussionsthemen | Genehmigungsverfahren | News & Presse | Kontakt & Links |
Für Vorhaben wie ein Pumpspeicherkraftwerk muss u.a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfinden. Im sogenannten Scoping wird im Vorfeld der Untersuchungsraum und die nötige Untersuchungstiefe festgelegt. Durch die frühzeitige Klärung soll vermieden werden, dass neue Tatsachen im späteren Einwendungstermin weitere Untersuchungen von Umweltauswirkungen erforderlich machen. Das Scoping dient damit der Effektivität, Beschleunigung, Vereinfachung und Akzeptanz des Zulassungsverfahrens.
Bei dem Scoping-Termin selbst handelt es sich um eine formlose Besprechung, bei der alle Beteiligten befugt sind sich zu äußern und Informationen auszutauschen. An dem Scoping-Termin nehmen die zuständige Behörde (Landratsamt Alb-Donau-Kreis), der Vorhabenträger (SWU) und die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt ist, teil. Darüber hinaus können zum Beispiel Verbände, Sachverständige und Gemeinden zu dem Termin hinzugezogen werden. Inhalt der Besprechung sind der Gegenstand, der Umfang und die Methoden der UVP. Es können aber auch Fragen wie zum Beispiel die Auswahl von Sachverständigen, der Verfahrensablauf oder der Zugang zu entscheidungsrelevanten Daten erörtert werden.
Anschließend unterrichtet das Landratsamt den Vorhabenträger über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen und den Zeitrahmen der UVP. Die Unterrichtung entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung und kann nicht selbstständig angefochten werden. Das heißt, dass der Untersuchungsrahmen auch während des Planfeststellungsverfahrens noch verändert werden kann. Das kann dann passieren, wenn im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), neue Erkenntnisse gewonnen werden, die tiefergehende Untersuchungen erfordern. Das Landratsamt hat jederzeit die Möglichkeit den Untersuchungsrahmen so anzupassen, dass sie alle Informationen, die es für ihre Entscheidung benötigt, erhält.
Der Scoping-Termin zum PSW Blautal fand am 25. April 2012 statt. Die Gemeinden hatten anschließend noch einige Wochen Zeit, um schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Auf Anregungen von Bürgern haben die Projektträger die Einrichtung von Grundwasser-Messstellen auch nördlich der Blau in ihr Untersuchungsprogramm aufgenommen.
Der Vorhabensträger hat in einer Übersicht zusammengestellt, welche Anregungen und Empfehlungen von Kommunen und Öko-Institut sie im Rahmen des Scopings übernommen haben – und bei welchen wenigen Punkten sie bzw. ihre Gutachter anderer Ansicht sind. Die Übersicht, die vom Öko-Institut v.a. auf Vollständigkeit geprüft wurde, finden Sie hier.
Übersicht zu Übernahme von Scoping-Hinweisen
Die SWU hat dargestellt, welche Scoping-Hinweise von Kommunen und Öko-Institut sie übernommen haben. Die vom Öko-Institut geprüfte Übersicht finden Sie hier.